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BFH, 20.02.1974 - II R 59/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Tauschvertrags - Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes - Anspruch auf Errichtung eines Gebäudes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 112, 203
- BStBl II 1974, 428
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 25.07.1979 - II R 105/77
Grunderwerbsteuer bei Aufspaltung eines Vertrages in einen"Kaufvertrag" und einen …
Ferner sei der Begriff des Bauherrn nach dem BFH-Urteil vom 20. Februar 1974 II R 59/66 (BFHE 112, 203, BStBl II 1974, 428) als Hilfsmerkmal zur grunderwerbsteuerrechtlichen Beurteilung zivilrechtlich nicht eindeutig qualifizierbarer Verträge heranzuziehen, und nach dem BFH-Urteil vom 4. September 1974 II R 119/73 (BFHE 113, 480, BStBl II 1975, 91) sei die Errichtung eines Gebäudes grunderwerbsteuerrechtlich regelmäßig demjenigen zuzurechnen, der Bauherr des Gebäudes sei. - BFH, 27.10.1982 - II R 102/81
Eine Eigentumswohnung kann nicht für sich allein "hergestellt" werden
Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 20. Februar 1974 II R 59/66 (BFHE 112, 203, BStBl II 1974, 428) ausgeführt, daß dieses Tatbestandsmerkmal in den §§ 1 und 2 GrEStG nicht enthalten ist und allenfalls ein Hilfsmerkmal sein kann, wenn eine Vertragsauslegung versagt. - BFH, 03.12.1975 - II R 122/70
Grundstückseigentümer - Errichtung eines Fabrikgebäudes - Einräumung eines …
Der von der Klägerin herangezogene Begriff des Bauherrn ist im Rahmen der §§ 1, 2 GrEStG 1966 Baden-Württemberg kein selbständiges Tatbestandsmerkmal (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Februar 1974 II R 59/66, BFHE 112, 203 [204], BStBl II 1974, 428).
- BFH, 04.09.1974 - II R 112/69
Eigentumswohnung - Miteigentumsanteil - Unbebautes Grundstück - Herstellung - …
Für die Grunderwerbsteuer können die den Begriff des Bauherrn nach § 11c Abs. 3 EStDV bestimmenden Kriterien, zu denen auch das von der Klägerin in den Vordergrund gestellte Bauherrnrisiko gehört, nur hilfsweise herangezogen werden (vgl. Urteil vom 20. Februar 1974 II R 59/66, BFHE 112, 203, BStBl II 1974, 428). - BFH, 04.09.1974 - II R 119/73
Miteigentumsanteil - Unbebautes Grundstück - Herstellung von Gewerberäumen - …
Der Begriff des Bauherrn, auf den sich der Kläger auch in seiner Revisionsbegründung bezieht, ist im Rahmen des § 1 GrEStG kein selbständiges Tatbestandsmerkmal, sondern nur ein Hilfsmerkmal zur grunderwerbsteuerrechtlichen Beurteilung zivilrechtlich nicht eindeutig qualifizierbarer Verträge (Urteil vom 20. Februar 1974 II R 59/66, BFHE 112, 203, BStBl II 1974, 428). - BFH, 29.10.1975 - II R 97/75
Steuerbegünstigtes Eigenheim - Veräußerung innerhalb kurzer Zeit - Aufgabe des …
Er ist nur ein Hilfsmerkmal zur grunderwerbsteuerrechtlichen Beurteilung zivilrechtlich nicht eindeutig qualifizierbarer Verträge (Urteil vom 20. Februar 1974 II R 59/66, BFHE 112, 203, BStBl II 1974, 428).